Informationen zur Terminvereinbarung / Rezeptabholung:

Rezeptabholung:

Folgerezepte und Überweisungen können aus abrechnungsbedingten Gründen nur persönlich (Vollmacht nicht ausreichend) nach Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte während unserer Praxisöffnungszeiten ausgestellt werden. Ein Termin oder eine Voranmeldung / Vorbestellung ist nicht erfoderlich.

 

Bitte beachten Sie die Urlaubs- und Praxisschließzeiten auf unserer Startseite. 

 

eRezept 

Wenn Sie im aktuellen Quartal bereits durch uns behandelt und/oder Ihre Krankenkassenkarte bereits "eingelesen" wurde, können wir für gesetzlich versicherte Patienten nach schriftlicher Anfrage auch ein eRezept ausstellen. Dieses können Sie mit Ihrer Krankenkassenkarte in Ihrer Apotheke einlösen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der gesetztlichen Vorgaben pro Quartal maximal eine Großpackung (N3) rezeptieren dürfen.

Privatsprechstunde: 

Unsere Privatversichertensprechstunde (pneumologisch, internistisch/allergologisch) wird von Herrn Dr. Clemens Schiefer und Herrn Dr. Conrad Schiefer betreut.

 

Zur Terminplanung unserer Privatsprechstunde nutzen wir bevorzugt das Online-Terminbuchungssystem von Doctolib. -> Jetzt Termin buchen.

 

Alternativ ist eine Terminvereinbarung selbstverständlich auch per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular möglich.

Kontrolltermine für Bestandspatienten (letzte Vorstellung vor max. 12 Monaten): 

 

Eine Online-Terminvereinbarung ist in unserer Praxis für gesetzlich versicherte Patienten bisher nur für Impftermine möglich. Wir arbeiten daran, zukünftig auch eine Online-Terminbuchung für weitere Terminarten zu realisieren.

 

Bis dahin nutzen Sie zur Terminvereinbarung bitte bevorzugt unser Kontaktformular oder schreiben uns eine E-Mail. Wir melden uns schnellstmöglich mit einem Terminangebot bei Ihnen.

Akutsprechstunde für Bestandspatienten

 

Unsere Facharztpraxis ist als Terminpraxis organisiert. Eine Akutvorstellung ohne vorherige Terminabstimmung ist in unserer Praxis auch für Bestandspatienten leider nicht möglich.

 

Die Möglichkeit, eine spezielle „Akutsprechstunde“ anzubieten, haben die gesetzlichen Krankenversicherungen leider nur bestimmten Fachgruppen - wie z.B. Orthopäden - ermöglicht.

 

Bitte wenden sie sich im Falle einer Verschlechterung bzw. Beschwerdezunahme zunächst an ihren Hausarzt. Bei gegebener Dringlichkeit für eine fachärztliche Behandlung kann dieser direkt mit unserer Praxis für Sie einen kurzfristigen Termin als „Hausarztvermittlungsfall“ vereinbaren.

 

Eine Terminvereinbarung als dringlichen Hausarztvermittlungsfall ist durch Ihren Hausarzt u.a. per FAX / Telefon / E-Mail / KIM oder via Doctolib möglich.

 

Im Notfall wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst, Telefon: 112.

 

Wir sind stets bemüht, Ihnen so zeitnah wie möglich einen Termin anzubieten.

Neupatienten:

 

Durch die uns seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen auferlegte Leistungsbegrenzung sind in unserer Praxis aktuell nur wenige Termine für Neu- und Akutpatienten verfügbar. Diese werden aktuell weitgehend durch Akutfälle der Terminservicestelle und sogenannte "Hausarztvermittlungsfälle" ausgeschöpft.

 

Mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde zum Jahresende 2022 die durch das TSVG eingeführte Neupatientenregelung bedauerlicherweise abgeschafft. Um Neu- und Akutpatienten auch weiterhin zeitnah fachärztlich versorgen zu können, besteht seit Januar 2023 die Möglichkeit, dass Hausärzte eine termingebundene Überweisung zur fachärztlichen Untersuchung ausstellen (sog. "Hausarztvermittlungsfall").

 

Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Bei gegebener Dringlichkeit wird dieser im Rahmen eines „Hausarztvermittlungsfalles“ die Terminvermittlung für Sie übernehmen. Alternativ können Sie von Ihrem Hausarzt ggf. auch einen Vermittlungscode für die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten. Die Terminservicestelle erreichen Sie telefonisch unter 116 117 oder über die Homepage www.116117-termine.de.

Empfohlenes Vorgehen für Zuweiserpraxen – HA-Vermittlungsfall

 

Terminvereinbarung

Kurze E-Mail, Fax oder KIM-Nachricht an unsere Praxis mit dem Überweisungsschein oder den relevanten Daten und der Rückruftelefonnummer oder E-Mail-Adresse des Patienten.

Sie erhalten von uns kurzfristig eine schriftliche Antwort mit einem Terminvorschlag.

* Wir sind bemüht, Vorstellungstermine innerhalb weniger Tagen zu ermöglichen

 

Erstellen des Überweisungsscheines

Auf dem Überweisungsschein bei „Überweisung an“ bitte unsere BSNR „962056600“ und das

Stichwort "Hausarztvermittlungsfall" vermerken

 

Ihre Abrechnung

GOP 03008 hinterlegen und im Feld 5003 unsere BSNR „962056600“ eintragen

 

Bitte geben Sie dem Patienten alle vorhandenen Befunde und einen aktuellen Medikationsplan mit oder hinterlegen die die behandlungsrelevanten Informationen auf der elektronischen Patientenakte. 

FAQ – Häufige Fragen

 

Was genau ist mit der Vermittlung eines dringenden Termins gemeint?

Wenn der Hausarzt bei einem Patienten eine dringende Behandlungsnotwendigkeit durch einen Facharzt feststellt, organisiert er einen konkreten Termin beim Facharzt und teilt dem Patienten das Datum, die Uhrzeit und die behandelnde Facharztpraxis mit.

 

Wer entscheidet, ob die Vermittlung eines dringenden Termins erforderlich ist oder ob eine normale Überweisung zur Mit-Weiterbehandlung ausreicht?

Diese Beurteilung und Entscheidung liegt allein beim Hausarzt. Hierfür gibt es entweder eine medizinische Angemessenheit oder es besteht eine Unzumutbarkeit für eine selbständige Terminvereinbarung durch den Patienten. 

 

Muss bei der Vermittlung eines dringenden Termins eine besondere Begründung für die Dringlichkeit angeben?

Nein, sofern der Termin innerhalb der nächsten 24 Tage liegt, ist eine Begründung nicht zwingend erforderlich. Nur Termine zwischen dem 24. und 35. Tag sind ausdrücklich zu begründen (Feldkennung 5009). 

 

Welche Wege einer Terminvermittlung sind zulässig?

Hierzu gibt es keine abschließenden Vorgaben. Wichtig ist, dass für den Patient ein konkreter Termin vereinbart wird und ihm mitgeteilt werden kann. Die Kommunikation mit der Facharztpraxis kann telefonisch, über KIM, E-Mail, eine Portallösung (z.B. eTerminservicestelle / Doctolib), per FAX usw. erfolgen.

 

Muss ich den Termin persönlich durch den Hausarzt bei der Facharztpraxis vereinbaren?

Nein, eine Terminvermittlung kann auch durch Mitarbeiter des Praxisteams erfolgen..

 

Welche Angaben sind für die Abrechnung der GOP 03008/04008 EBM zwingend erforderlich?

Zu der GOP 03008/04008 EBM ist die BSNR der fachärztlichen Praxis anzugeben, an die der Patient vermittelt wurde (Feldkennung 5003 „Arztnummer").

 

Muss bei Vermittlung eines dringenden Termins immer auch eine Überweisung ausgestellt werden?

Ja, dies ist immer erforderlich.

 

Sind Hausarztvermittlungsfälle auf Neupatienten begrenzt?

Nein, jedes dringliche Anliegen kann per Hausarztvermittlungsfall angemeldet werden.

Modifiziert nach: https://www.virchowbund.de/praxisaerzte-blog/terminvermittlung-ebm-zuschlaege-ersetzen-neupatientenregelung

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen

Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.

Erstvorstellung in unserer Praxis

Bitte bringen Sie zu Ihrer Erstvorstellung möglichst alle relevanten Vorbefunde mit. Zum Beispiel:

- radiologische Befunde

- aktueller Medikationsplan

- Aufstellung der Vordiagnosen

- letzter Krankenhausentlassungsbericht

Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern

Einrichtung Telefonnummer
Rettungsdienst und Feuerwehr 112
Informationszentrale gegen Vergiftungen 0228 - 19 240
Kassenärztlicher Notdienst 116 117